Raumplanung – auch hier
Geschützt wird erst, wenn die Raumplanung umgesetzt wird – also bei der Ortsplanung durch die Gemeinde. «Es ist vielen nicht klar, dass die Umsetzung des Inventarisierungsauftrages sehr eng mit der Raumplanung verbunden ist.» Im Rahmen der Raumplanungsgesetzgebung gibt es verschiedene Werkzeuge, und eines davon ist es, einem Gebäude, einer Gebäudegruppe oder einem Ortsbild einen Schutz zuzuweisen. Dies kann mit den folgenden vier Kategorien oder Tools geschehen: schützenswert, ortsbildprägend, erhaltenswert und bemerkenswerte Bauten. Was erhaltenswert ist, kann jede Gemeinde für sich selbst definieren. Auch die Festlegung als ortsbildprägendes Gebäude oder als schützenswertes läuft über die Gemeinde. Auch dann, wenn die Ortsplanung abgeschlossen ist, entfalten die vier Kategorien verschiedene Wirkung. Ist zum Beispiel ein Gebäude bloss als bemerkenswert aufgelistet, kann das bedeuten, dass sein Volumen fürs Ortsbild wichtig ist. Es kann also abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden, sofern dieser dasselbe Volumen hat. Je nachdem, was dazu im Baugesetz der Gemeinde formuliert wird. Ist ein Gebäude ortsbildprägend – also etwa ein Stall im Dorfkern –, so kann dieses unter bestimmten Bedingungen umgenutzt werden, eben auch als Zweitwohnung. «Mit dem Schutz als ortsbildprägend bekommt das Gebäude durch die Gemeinde einen bestimmten Schutz, was bedeutet: Es wird anerkannt, dass dieses Gebäude wichtig ist, die Geschichte soll daran ablesbar bleiben. Über den Schutz wird dann definiert, dass man eine Wohnung reinbauen darf, damit das Gebäude erhalten bleibt.» Die Schutzkategorie «ortsbildprägend» wurde im Rahmen des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen eigens dafür neu erfunden.
Vieles ist schon geschützt
Simon Berger stellt klar: «Wir vergeben im Inventar keine Schutzkategorien, wir stellen fest: Auf jeder Seite des Inventars gibt es darum Objekte, die bereits geschützt sind. Zusammen mit den übrigen Objekten im Inventar versuchen wir, der Gemeinde den Reichtum ihres baukulturellen Erbes mitzugeben – dazu gehört das ganze Spektrum der baulichen Aktivitäten.» Berger nennt etwa im Dorf Mulegns die Villen, das Hotel des Tourismuspioniers, aber auch die bäuerlichen Betriebe, die Kirche und das Pfarrhaus sowie die öffentlichen Bauten, also Gemeinde- und Schulhaus, die auch in einer hohen Qualität gebaut wurden. «All das findet sich in Mulegns. Wir versuchen festzustellen, welche Gebäude das bauliche Erbe manifestieren, und geben der Gemeinde mit, welchen Gebäuden wir aus fachlicher Sicht einen Schutzwert zuweisen würden.» Im Inventar selber zeigt sich das neben der Geschichte des Gebäudes mit Fotos sowie mit der Festlegung im Bedeutungsraster: «Die Kriterien aus dem Gesetz umfassen alle Inventare. Im Bedeutungsraster schälen wir noch stärker heraus, was baulich bedeutend ist. Es sind dies die ortsbildprägende Bedeutung, die historische Bedeutung, die architektonische Bedeutung, die bedeutende historische Substanz sowie die charakteristische Umgebung – mit diesen fünf wissenschaftlich anerkannten Kategorien haben wir das Gefühl, das Gebäude zu erfassen.» Je mehr der Kriterien erfüllt sind, je mehr Kreuze im Inventar stehen, ums wichtiger ist das Gebäude in seiner Bedeutung und in derjenigen für den Ort. Für eine Schutzwürdigkeit sollten mindestens drei der Kategorien Gültigkeit haben.