SCHMUCKSCHATULLE IM HEUSTALL.
Seit Januar dieses Jahres ist das Zweitwohnungsgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent sogenannt «ortsbildprägende Bauten» innerhalb der Bauzone zu Ferienzwecken umgenutzt werden können, wenn keine andere Möglichkeit für ihre Erhaltung besteht. Als «ortsbildprägend» gelten Gebäude, «die durch ihre Lage und Gestalt wesentlich zur erhaltenswerten Qualität des Ortsbildes und zur Identität des Ortes beitragen». Bauwerke also mit bescheidenem Eigenwert, denen im Rahmen eines Ensembleschutzes aber grosse Bedeutung beigemessen wird. In unseren Dorfkernen gehören dazu potentiell alle in ihrer ursprünglichen Erscheinung noch intakten historischen Gebäude – mithin auch die alten Stallscheunen, die man in praktisch jeder Bündner Ortschaft in einer Vielzahl antrifft. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft ihrer ursprünglichen Funktion entledigt, stehen sie heute brach und scheinbar unnütz da. Bauwilligen Feriengästen bieten sie eine Möglichkeit, ihren Traum vom eigenen Ferienhaus trotz Zweitwohnungsbaustopp doch noch zu erfüllen.
Text: Ludmila Seifert
Bilder: Benedikt Redmann